Cookie-Einstellungen

Sie entscheiden je Dienst. Notwendige Einträge laufen ohne Einwilligung, alles andere nur mit Ihrer Zustimmung. Jede Entscheidung — auch das Ablehnen — halten wir als Nachweis fest. Details in der Cookie-Richtlinie.

Notwendig

Immer aktiv

Technisch erforderlich, damit die Website funktioniert und Ihre Entscheidungen erhalten bleiben. Optionale Messdienste starten nur mit Ihrer Einwilligung. Der Kalender von Cal.com lädt, wenn Sie auf /erstgespraech ausdrücklich „Weiter zur Terminwahl“ wählen.

Rechtsgrundlage: § 165 Abs. 3 TKG 2021 — unbedingt erforderlich, keine Einwilligung nötig

Ohne diese Einträge lässt sich die Website nicht betreiben bzw. der von Ihnen angeforderte Kalender nicht nutzen. Sie werden deshalb ohne Einwilligung gesetzt und sind hier nicht abwählbar. Die Einträge von Cal.com entstehen nur, wenn Sie den Kalender auf /erstgespraech anfordern.

Website-Betrieb

Immer aktiv

Speichert Ihre Cookie-Entscheidung, verbindet Quickcheck und Folgefragebogen derselben Person, hält den Zwischenstand eines laufenden Checks oder einer Terminanfrage fest und merkt sich die Hell/Dunkel-Einstellung.

Anbieter:
HoliSec GmbH, Graz (Betreiber dieser Website)
Verwendete Cookies und Speicher-Einträge (5)
Cookies und Speicher-Einträge: Website-Betrieb
NameTypAnbieterDomainZweckDauer
hs_consentCookieHoliSec (Erstanbieter)holisec.com (eigene Domain)Speichert die Entscheidung aus diesem Dialog (Umfang, Zeitpunkt, Kennung des Nachweises).12 Monate
hs_vidLocal StorageHoliSec (Erstanbieter)holisec.com (eigene Domain)Verbindet Quickcheck und Folgefragebogen derselben Person, damit Antworten nicht doppelt erfragt werden. Eine Terminanfrage auf /erstgespraech wird mit einer schon vorhandenen Kennung verknüpft, legt aber keine an. Mit Ihrer Einwilligung für Meta Pixel und Conversions API wird die Kennung zusätzlich SHA-256-gehasht als external_id an Meta übermittelt.bis zum Löschen (Local Storage)
hs_check_<Check>Session StorageHoliSec (Erstanbieter)holisec.com (eigene Domain)Hält den Zwischenstand eines laufenden Checks fest (Antworten, Schritt und die Kennung der schon gespeicherten Anfrage), damit Neuladen nichts verliert. Name, E-Mail und andere Formulareingaben werden hier nicht gespeichert.bis das Ergebnis gespeichert ist, „Check neu starten“ oder der Tab geschlossen wird
hs_erstgespraechSession StorageHoliSec (Erstanbieter)holisec.com (eigene Domain)Hält den Stand einer Terminanfrage auf /erstgespraech fest (Schritt, Anliegen, Unternehmensgröße, Kennung der gespeicherten Anfrage, nach der Buchung der Termin), damit Neuladen nichts verliert. Name, E-Mail, Telefonnummer und Firmenname werden hier nicht gespeichert.bis der Tab geschlossen wird oder Sie nach der Buchung „Zur Startseite“ wählen
themeLocal StorageHoliSec (Erstanbieter)holisec.com (eigene Domain)Merkt die Hell/Dunkel-Einstellung.bis zum Löschen (Local Storage)

Terminbuchung (Cal.com)

Nur auf Anforderung

Zeigt den Kalender für das Erstgespräch und nimmt die Buchung an. Wird nur auf /erstgespraech geladen, nachdem Sie Ihre Angaben gemacht haben.

Anbieter:
Cal.com, Inc., 2261 Market Street #4382, San Francisco, CA 94114, USA
Drittland:
USA, EU-US Data Privacy Framework
Rechtsgrundlage:
von Ihnen ausdrücklich angeforderter Dienst (§ 165 Abs. 3 TKG 2021); Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Datenschutzerklärung des Anbieters (öffnet in neuem Tab)

Verwendete Cookies und Speicher-Einträge (7)
Cookies und Speicher-Einträge: Terminbuchung (Cal.com)
NameTypAnbieterDomainZweckDauer
__cf_bmCookieCloudflare für Cal.com (Drittanbieter)cal.comErkennt automatisierte Zugriffe (Bot-Schutz), wenn der Kalender geladen wird.30 Minuten
__Secure-next-auth.csrf-tokenCookieCal.com (Drittanbieter)cal.comSchützt Anfragen an Cal.com vor Fälschung durch fremde Seiten (CSRF-Schutz der Anmeldefunktion).bis der Browser geschlossen wird
__Secure-next-auth.callback-urlCookieCal.com (Drittanbieter)cal.comRücksprungadresse der Anmeldefunktion von Cal.com. Für die Buchung ist kein Konto nötig.bis der Browser geschlossen wird
reserverUidLocal StorageCal.com (Drittanbieter)app.cal.comZufällige Kennung, mit der Cal.com einen gewählten Zeitpunkt während der Buchung für Sie vorhält.bis zum Löschen (Local Storage)
timeOption.is24hClockLocal StorageCal.com (Drittanbieter)app.cal.comMerkt sich, ob Uhrzeiten im 12- oder 24-Stunden-Format angezeigt werden.bis zum Löschen (Local Storage)
nextauth.messageLocal StorageCal.com (Drittanbieter)app.cal.comGleicht den Anmeldestatus von Cal.com zwischen geöffneten Tabs ab.bis zum Löschen (Local Storage)
service-worker.jsService WorkerCal.com (Drittanbieter)app.cal.comHintergrundskript von Cal.com für Push-Benachrichtigungen an Cal.com-Konten. Ohne Ihre Erlaubnis im Browser zeigt es nichts an; Inhalte speichert es nicht.bis zum Löschen der Website-Daten von cal.com

Diese Einträge legt Cal.com im eingebetteten Kalender selbst an (Bereich cal.com, für uns nicht lesbar). Sie entstehen erst, wenn Sie auf /erstgespraech „Weiter zur Terminwahl“ wählen. Den Termin können Sie stattdessen auch per E-Mail oder Telefon vereinbaren.

Statistik

Misst Seitenaufrufe und die Nutzung unserer Formulare, damit wir die Website verbessern können. Nur mit Ihrer Einwilligung.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 165 Abs. 3 TKG 2021 – Einwilligung

Google Analytics 4

Misst Seitenaufrufe, Schritte und erfolgreich gespeicherte Anfragen. Übermittelt werden Ereignisse, Browser- und Geräteinformationen sowie die für die Verbindung erforderliche IP-Adresse; keine Formularinhalte. Google verarbeitet auch Daten in den USA. Google Signals, personalisierte Werbung und Enhanced Conversions werden nicht aktiviert.

Anbieter:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Drittland:
USA (Google LLC), EU-US Data Privacy Framework

Datenschutzerklärung des Anbieters (öffnet in neuem Tab)

Verwendete Cookies und Speicher-Einträge (2)
Cookies und Speicher-Einträge: Google Analytics 4
NameTypAnbieterDomainZweckDauer
_gaCookieGoogle (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Unterscheidet Browser für die Nutzungsstatistik.13 Monate, ohne automatische Verlängerung
_ga_<Stream>CookieGoogle (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Ordnet Ereignisse einer Analytics-Sitzung zu.13 Monate ab letzter Aktivität

Marketing

Messung der Wirkung unserer Anzeigen und Optimierung der Anzeigenauslieferung. Nur mit Ihrer Einwilligung; ohne sie wird nichts an die gewählten Werbedienste übertragen.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 165 Abs. 3 TKG 2021 — Einwilligung

Google Ads Conversion-Messung

Ordnet erfolgreich gespeicherte Anfragen und gemeldete Buchungen einem Google-Anzeigenklick zu. Google erhält Ereignisse, Klick-Kennungen und Browserinformationen; keine Formularinhalte. Keine personalisierte Werbung und keine Enhanced Conversions.

Anbieter:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Drittland:
USA (Google LLC), EU-US Data Privacy Framework

Datenschutzerklärung des Anbieters (öffnet in neuem Tab)

Verwendete Cookies und Speicher-Einträge (4)
Cookies und Speicher-Einträge: Google Ads Conversion-Messung
NameTypAnbieterDomainZweckDauer
_gcl_awCookieGoogle (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Ordnet eine Conversion einem Google-Anzeigenklick zu.90 Tage
_gcl_auCookieGoogle (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Unterstützt die Messung von Anzeigen-Conversions.90 Tage
_gcl_gsCookieGoogle (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Speichert Informationen zur Zuordnung eines Google-Anzeigenklicks.90 Tage
_gcl_lsLocal StorageGoogle (Erstanbieter-Speicher)holisec.com (eigene Domain)Speichert Anzeigenklick-Informationen für die Conversion-Zuordnung.bis zum Löschen oder zum Widerruf der Google-Einwilligung

Lädt erst nach Zustimmung zu diesem Dienst und nur bei fertig konfigurierter Google-Ads-ID. Statistik ist davon getrennt wählbar. ad_personalization bleibt immer abgelehnt.

Meta Pixel und Conversions API

Misst, welche Seitenaufrufe und Aktionen (z. B. NIS2-Check, Ersteinschätzung, Kontakt) nach dem Klick auf eine Meta-Anzeige erfolgen, und optimiert die Anzeigenauslieferung. Beim Absenden eines Formulars gehen E-Mail, Name, Telefon und die Browser-Kennung hs_vid ausschließlich SHA-256-gehasht an Meta.

Anbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland
Drittland:
USA, EU-US Data Privacy Framework

Datenschutzerklärung des Anbieters (öffnet in neuem Tab)

Verwendete Cookies und Speicher-Einträge (2)
Cookies und Speicher-Einträge: Meta Pixel und Conversions API
NameTypAnbieterDomainZweckDauer
_fbpCookieMeta (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Unterscheidet Browser für die Anzeigenmessung.90 Tage
_fbcCookieMeta (Erstanbieter-Cookie)holisec.com (eigene Domain)Speichert die Klick-Kennung einer Meta-Anzeige (aus dem Parameter fbclid) — nur nach einem Klick auf eine Meta-Anzeige.90 Tage

Diese Cookies setzt das Meta-Pixel selbst; sie lassen sich nur gemeinsam mit dem Dienst abwählen.

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NIS 2 & Recht

10.000 Euro Strafe wegen einer Online-Bewertung – wie kann das passieren?

Ein Arzt antwortet auf eine schlechte Bewertung und nennt dabei Diagnose und Klarnamen der Patientin – 10.000 Euro Strafe. Reale Fälle aus Österreich zeigen, was Compliance-Verstöße kosten und wie Sie sie vermeiden.

13. März 20254 Min. Lesezeit
Titelgrafik „10 000 € Strafe durch Bewertung?“ mit nachdenklichem Monokel-Emoji

Ein Gynäkologe reagierte auf eine schlechte Bewertung einer Patientin – und kassierte dafür eine saftige Strafe. Was war passiert? In seiner Antwort machte er die Diagnose der Patientin öffentlich und nannte sie dabei sogar beim Klarnamen. Ein klarer Datenschutzverstoß. Die Datenschutzbehörde schritt ein und verhängte eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Zusätzlich weigerte sich der Arzt im Verfahren, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen – trotz mehrfacher Aufforderung. Ein teurer Fehler.

Doch was passiert eigentlich, wenn man sich in Österreich nicht an Compliance-Vorgaben hält? Dieser Artikel zeigt anhand realer Fälle, welche Konsequenzen drohen und wie man sich mit etwas Sorgfalt teure Strafen ersparen kann.

Symbolbild: Eine Frau im Büro blickt schockiert auf ihren Laptop.

Was passiert, wenn man Compliance missachtet?

Wer sich nicht an Datenschutz- und Compliance-Vorgaben hält, kann schnell tief in die Tasche greifen müssen. Einige Beispiele aus den letzten Monaten, in denen Unternehmen und Organisationen hohe Geldbußen zahlen mussten:

1. Auskunft verweigert – 9.500 Euro Strafe

Eine Bank erhielt eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO. Doch anstatt die gewünschten Daten herauszugeben, löschte sie diese und lieferte der betroffenen Person nur allgemeine Informationen. Die Datenschutzbehörde wertete dies als klaren Verstoß und verhängte eine Strafe von 9.500 Euro.

2. Illegale Videoüberwachung – 20.000 Euro Strafe

Ein Gastronomiebetrieb hatte Kameras ohne rechtliche Grundlage installiert und konnte kein gesetzlich vorgeschriebenes Verarbeitungsverzeichnis vorlegen. Mitarbeiter beschwerten sich – und die Datenschutzbehörde verhängte eine satte Geldstrafe.

3. Ignorierte Behördenanfragen – 10.000 Euro Strafe

Ein Unternehmen wurde aufgefordert, in einem Beschwerdeverfahren mit der Datenschutzbehörde zu kooperieren. Doch es ignorierte die Aufforderungen. Ironischerweise wäre vermutlich keine Strafe verhängt worden, hätte das Unternehmen einfach mitgewirkt.

4. Verspätete Meldung eines Hackerangriffs – 5.900 Euro Strafe

Nach einem Ransomware-Angriff ließ sich ein Unternehmen über einen Monat Zeit, um den Vorfall zu melden – und tat dies auch noch unvollständig. Zudem verweigerte es die Mitwirkung an der Untersuchung. Die Konsequenz: eine Geldstrafe von 5.900 Euro.

5. Daten nicht gelöscht – 11.000 Euro Strafe

Ein Verein kam einer Löschaufforderung nicht nach und unterließ es, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten tatsächlich zu entfernen. Die Behörde griff ein und verhängte eine Strafe von 11.000 Euro.

6. Vertrauliche Bankdaten falsch verschickt – 50.000 Euro Strafe

Eine Bankmitarbeiterin versendete versehentlich vertrauliche Kundendaten per E-Mail an falsche Empfänger. Da das Kreditinstitut keine wirksamen technischen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Fehler getroffen hatte, musste es 50.000 Euro Strafe zahlen.

Wenn Sie den aktuellen Stand nachsehen möchten: Von allen verhängten Strafen der letzten Zeit gibt es eine laufend aktualisierte Bußgeld-Datenbank (öffnet in neuem Tab).

Wie wissen Unternehmen, welche Regeln sie einhalten müssen?

Gerade im IT-Bereich ist es essenziell, die richtigen Compliance-Vorgaben zu kennen, um Datenschutzverstöße und damit verbundene Strafen zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher intensiv mit geltenden Gesetzen und Standards befassen. Neben der DSGVO und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) rücken immer mehr neue EU-Regulierungen in den Fokus. Besonders relevant sind die NIS2-Richtlinie, der Digital Operational Resilience Act (DORA) und der Cyber Resilience Act (CRA), die spezifische Anforderungen an IT-Sicherheit und Cyber-Resilienz stellen.

Datenschutz und IT-Sicherheit als Grundpfeiler

Die DSGVO bleibt eine der zentralen Vorschriften und regelt unter anderem, dass Datenschutzrichtlinien klar definiert und eingehalten werden, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) vorhanden sind, um Datenlecks zu verhindern, sowie Zugriffsrechte und Berechtigungen für Mitarbeiter eindeutig festgelegt werden. Auch die fristgerechte Löschung personenbezogener Daten und die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen sind entscheidende Elemente.

NIS2: Verschärfte Sicherheitsanforderungen

Die NIS2-Richtlinie richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Banken und Gesundheitsdienste. Sie fordert ein umfassendes Risikomanagement für Cybersicherheit, eine strenge Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle sowie eine verbesserte Kontrolle der Sicherheitsstandards in der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme nicht nur geschützt sind, sondern auch Angriffen standhalten können.

DORA: IT-Resilienz in der Finanzbranche

Besonders Finanzinstitute und Versicherungen stehen durch DORA vor neuen Herausforderungen. Diese Verordnung schreibt vor, dass IT-Systeme widerstandsfähig gegen Cyberangriffe sein müssen, Drittanbieter strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden und regelmäßige Tests sowie Notfallpläne implementiert werden. Damit soll die digitale Betriebsstabilität des Finanzsektors auf europäischer Ebene gewährleistet werden.

CRA: Mehr Sicherheit für vernetzte Produkte

Der Cyber Resilience Act zielt darauf ab, die Sicherheit von Hardware- und Softwareprodukten zu verbessern. Hersteller und Anbieter digitaler Produkte müssen Sicherheitsrisiken bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen, kontinuierlich Updates bereitstellen und Transparenz über bekannte Schwachstellen gewährleisten.

Fazit

Unternehmen müssen sich nicht nur mit Datenschutz, sondern zunehmend auch mit IT-Sicherheitsvorgaben auseinandersetzen. Wer Verstöße vermeiden will, sollte sich kontinuierlich über neue Regulierungen informieren, interne Prozesse optimieren und gegebenenfalls externe Experten hinzuziehen. So lassen sich Risiken minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellen.

Quellen

  1. heute.at – Arzt stellt Online-Patientin bloß: 10.000 Euro Strafe (öffnet in neuem Tab)
  2. dsgvo-portal.de – DSGVO Bußgeld-Datenbank (öffnet in neuem Tab)
  3. Wikipedia – Datenschutzgesetz (Österreich) (öffnet in neuem Tab)
  4. Wikipedia – Datenpanne (öffnet in neuem Tab)
  5. Wikipedia – Datenschutz-Grundverordnung (öffnet in neuem Tab)
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